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 Vermisste Tiere

 

 

Was tun, wenn ein Tier vermisst wird?

Der Kanton Bern hat seit dem 1. Juli 2005 die Meldestelle für Findeltiere nach den Vorgaben des Zivilgesetzbuches eingerichtet.Der Förderverein Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ nimmt während 24 Stunden und 365 Tagen Meldungen von gefundenen und entlaufenen Tieren entgegen, bearbeitet diese und nimmt den Abgleich der Daten vor.

 

Ein Tier gefunden/ zugelaufen?

Finderinnen und Finder sind gemäss Zivilgesetzbuch verpflichtet, den Fund bei der kantonalen Meldestelle (STMZ) anzuzeigen. Die Meldung kann rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 0848 567 567 oder online unter der Internetadresse www.gefundene-tiere.ch erfolgen. Gefundene Tiere werden im Internet unter http://gefunden.tierschutz.ch publiziert.

 

Ein Tier entlaufen?

Vermisste Tiere können ebenfalls rund um die Uhr der Schweizerischen Tiermeldezentrale gemeldet werden, entweder telefonisch unter 0848 567 567 oder online unter der Internetadresse www.entlaufene-tiere.ch. Vermisste Tiere werden im Internet unter http://www.tierdatenbank.ch/cms/tiermeldesystem/vermisst.html publiziert. Personen, welche ein Tier vermissen, wird empfohlen, regelmässig die Liste der Findeltiere zu konsultieren.

 

Mikrochip-Pflicht

Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde - es gibt keine Ausnahme - mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und bei der Heimtierdatenbank ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

 

 

Tierkauf im Internet

 

Worauf achten bei Tierinseraten im Internet?

Heute werden viele Haustiere auf Internetinseraten angeboten und gekauft. Es ist wichtig, dass Tierkäufe gut überlegt ablaufen, zum Wohle des Tieres und ihrer Besitzer. Mehr Informationen bietet das  sehr hilfreiche Merkblatt auf der Homepage des Schweizer Tierschutzes oder die Empfehlungen der Schweizerischen  tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (STVS) "Stolpersteine & Gefahren beim Welpenkauf" ;

Informationen für Patientenbesitzer

 

 

Physiotherapie für Tiere

 

Bei Bedarf und Interesse vermitteln wir Ihnen gerne Termine bei Frau Alexandra Baldomir einer diplomierten Tierosteopathin und Physiotherapeutin  mit Praxis in Heimberg. Weitere Informationen unter www.joya-tierphysio.ch.

 

Katzen chippen ist nicht „für die Katz“!

 

Jährlich verschwinden in der Schweiz zwischen 10'000 und 20'000 Tiere, ca. 80% davon sind Katzen. In manchen Fällen handelt es sich bei diesem Verschwinden tatsächlich aber um einen „Umzug“: Die Katze hat beschlossen, dass sie nun bei einer anderen Person leben will und dieser neue „Besitzer“ geht davon aus, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt. Oft kommt es leider aber auch vor, dass die Katze einen Unfall erleidet, der Besitzer aber mangels Identifikation nicht informiert werden kann.

 

Halsbänder mit Plaketten bleiben oft an Zweigen und Ästen hängen und können eine Gefahr für die Katze bedeuten. Eine gekennzeichnete Katze hat eine lebenslange, unauslöschliche Identität, die nicht geändert werden kann. Wird eine solche Katze gefunden, ist es nicht einfach eine anonyme, graue oder getigerte Katze; diese Katze hat einen Besitzer, der sie sicher schon verzweifelt sucht. Unnötige Aufenthalte in Tierheimen und die damit verbundenen Kosten werden somit minimiert, wie auch der Stress für Katze und Besitzer.

 

Der Transponder (sogenannter „Microchip“) ist inaktiv und wird erst durch das Lesegerät aktiviert. Somit ist er für das Tier vollkommen ungefährlich und stört es nicht, denn der Transponder ist nicht grösser als ein Reiskorn. Das Einsetzen des Transponders ist mit einer Impfung vergleichbar. Der Katze werden somit keine unnötigen Schmerzen zugefügt.

 

Jede/r verantwortungsvolle Katzenbesitzer/in sollte seinem/ihrem Tier nicht nur einen Namen, sondern auch eine unauslöschliche Identität geben. Eine Findelkatze kann nicht sagen "ich heisse Büsi und wohne an der Hauptstrasse 13". Übrigens: Selbst eine Wohnungskatze kann entlaufen und findet dann besonders schwer nach Hause!

 

Lassen auch Sie Ihre Katze chippen – damit Ihr vierbeiniger Freund jederzeit und eindeutig identifiziert werden kann!

 

PS: Für den Grenzübertritt in ein europäisches Land sind die Kennzeichnung und der Heimtierpass für Katzen obligatorisch.

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